Kapitel 11
Digitale Souveränität
16 Min. Lesezeit
Die praktische Souveränität, die im vorangegangenen Kapitel entfaltet wurde, jene Summe aus Werkzeug-, Daten- und Rechtsraumentscheidungen, die die Wirtschaftsakteure eines Gebiets tagtäglich treffen, hat sich folgerichtig aus dem Durchgang durch die Berufsfelder ergeben, weil sich Souveränität eben dort bewährt oder eben nicht bewährt. Doch sie genügt nicht. Eine Souveränitätspolitik kann nicht bei individuellen Nutzungsweisen stehen bleiben; sie setzt auch Entscheidungen zu Infrastruktur, Software und Datenverwaltung voraus, die über die Größenordnung eines Treuhandbüros oder einer Arztpraxis hinausgehen. Diese Entscheidungen werden auf anderen Ebenen getroffen, und genau dort setzt dieses Kapitel an. Mit ihm beginnt der vierte Teil des Essays, jener Teil, der Diagnose, Erbe und Branchenbetrachtung in ein Programm überführt.
Das Thema ist überall in den Reden präsent, fast nirgends in den Entscheidungen, und jeder projiziert hinein, was ihm beliebt. Die einen nennen digitale Souveränität die bloße Einhaltung des nDSG. Die anderen sehen darin ein Programm massiver industrieller Rückverlagerung, als wäre es möglich, in der Schweiz binnen eines Jahrzehnts das Äquivalent von AWS aufzubauen. Wieder andere schwingen den Begriff als politisches Schlagwort, ohne seinen operativen Gehalt zu präzisieren. Ich möchte in diesem Kapitel ehrlich darlegen, was digitale Souveränität für einen Kanton wie das Wallis meiner Überzeugung nach bedeutet und was sie nicht bedeutet. Das Ergebnis wird, ich befürchte es, weniger begeisternd ausfallen, als manche Leserinnen und Leser hoffen. Aber es wird, glaube ich, treffender sein, und darauf kommt es an, wenn man vorankommen will.
Drei zu unterscheidende Ebenen
Die Ebenen zu unterscheiden, auf denen sich digitale Souveränität entscheidet, bestimmt alles Weitere. Man vermengt sie zu oft, und diese Vermengung erzeugt entweder überdimensionierte Projekte oder ungerechtfertigten Verzicht.
Zunächst die Cloud, das, was man umgangssprachlich die großen Rechen- und Speicherinfrastrukturen nennt. Eine Infrastruktur auf Hyperscaler-Niveau aufzubauen und zu betreiben, fähig, mit AWS, Microsoft Azure oder Google Cloud zu konkurrieren, setzt Investitionen in Höhe zweistelliger Milliardenbeträge, über Jahrzehnte angehäufte technische Kompetenzen und eine kritische Nutzungsmasse voraus, um diese Kosten zu amortisieren. Diese Ebene ist einem Kanton nicht zugänglich, nicht einmal einem Land von der Größe der Schweiz, das allein handelt. Sie spielt sich auf kontinentaler Ebene ab, und sie spielt sich dort schlecht ab: Europa hat es trotz des Gaia-X-Projekts und nationaler Akteure wie OVHcloud nicht geschafft, in diesem Segment eine großmaßstäbliche Alternative zu den amerikanischen und chinesischen Anbietern aufzubauen.
Danach kommen die nationalen öffentlichen Infrastrukturen und die souveränen KI-Modelle, dimensioniert für spezifische Anwendungen: Verwaltung, Forschung, Gesundheit, Verteidigung. Diese Ebene befindet sich in der Schweiz im aktiven Aufbau. Der Swiss Government Cloud, Ende 2024 von den eidgenössischen Räten mit einem Verpflichtungskredit von über zweihundertvierzig Millionen Franken und einem Gesamtbudget von rund dreihundertzwanzig Millionen genehmigt⁴¹, soll dem Bund eben eine souveräne Cloud-Infrastruktur verschaffen. Seine ersten Funktionalitäten sind seit Anfang 2026 im Einsatz, die vollständige Bereitstellung soll bis 2032 erfolgen. Kantone und Gemeinden werden ihn zum Selbstkostenpreis nutzen können, die Privatwirtschaft bleibt jedoch ausgeschlossen. Neben dem SGC bauen die Initiativen zur souveränen KI Schritt für Schritt ein technisches Fundament auf, das es vor fünf Jahren noch nicht gab. An vorderster Stelle steht das Sprachmodell Apertus, im September 2025 von der EPFL, der ETH Zürich und dem Schweizerischen Nationalen Hochleistungsrechenzentrum im Rahmen der Swiss-AI-Initiative lanciert⁴².
Und schließlich gibt es die alltäglichen Anwendungen, von denen im vorangegangenen Kapitel im Zusammenhang mit den akademischen Berufen die Rede war, die aber das gesamte wirtschaftliche und soziale Gefüge betreffen. Auf dieser Ebene hängt Souveränität nicht davon ab, wem die Server gehören; sie hängt davon ab, wer über die Werkzeuge entscheidet, wer die Daten kontrolliert, wer die rechtliche Verantwortung für die Verarbeitung übernimmt. Ein Treuhandbüro, das sich für einen dem Schweizer Recht entsprechenden KI-Assistenten entscheidet statt für ein leistungsfähigeres amerikanisches Werkzeug, handelt souverän auf dieser Ebene. Eine Gemeinde, die ihre Dienste bei Infomaniak statt bei AWS hostet, handelt souverän. Ein Arzt, der seine Patientenakte auf einer Schweizer Infrastruktur führt, handelt souverän. Diese Entscheidungen sind individuell, verstreut, wenig spektakulär, aber sie bilden, zusammengenommen, die greifbarste Realität der drei Ebenen.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie die Lesart des kantonalen Handlungsspielraums grundlegend verändert. Auf der ersten Ebene kann das Wallis allein nichts ausrichten, und es täte gut daran, das Gegenteil nicht zu behaupten. Auf der zweiten kann es sich in Bundes- und europäische Projekte einbringen und dort seine Interessen vertreten, aber es kann kein substanzielles Projekt auf eigener Ebene tragen. Auf der dritten hingegen kann es viel bewirken, und genau dort sollte es seine Anstrengungen bündeln, denn dort liegen die Entscheidungen in seiner Reichweite und die Vorteile am unmittelbarsten.
Substitution oder Ergänzung: die Unterscheidung, die alles verändert
Bevor wir weitergehen, sei ein verbreitetes Missverständnis geklärt, das die meisten Debatten über digitale Souveränität widersprüchlich erscheinen lässt. Wenn man sagt, ein souveräner europäischer Hyperscaler sei sehr schwer zu bauen, und dann andeutet, ein spezialisierter Infrastrukturknoten könnte auf Walliser Ebene durchaus Sinn ergeben, kann der Eindruck eines Widerspruchs entstehen. Wenn es schon auf kontinentaler Ebene kompliziert ist, wie sollte es dann auf kantonaler Ebene möglich werden? Die Frage ist berechtigt, und sie verdient eine präzise Antwort, denn die Verwirrung an diesem Punkt entwertet jede ernsthafte Diskussion.
Die Antwort lautet: Es handelt sich nicht um dasselbe Projekt. Der Unterschied zwischen dem Scheitern von Gaia-X und der Möglichkeit eines gezielten Walliser Knotens ist keine bloße Frage der Größenordnung. Es ist ein Unterschied der Natur nach.
Wenn ein europäisches Projekt darauf abzielt, allen Unternehmen des Kontinents eine generische Alternative zu AWS, Azure und Google Cloud zu bieten, also einen umfassenden Katalog von Diensten, zu vergleichbaren Preisen, auf einem Markt, den die amerikanischen Akteure bereits sehr gut bedienen, verfolgt es eine Substitutionsstrategie. Es beansprucht, die dominierenden Akteure auf ihrem eigenen Terrain zu ersetzen, dort, wo sie zwanzig Jahre Vorsprung, massive Skaleneffekte und über zig Millionen Kunden amortisierte Kosten haben. Diese Strategie scheitert fast immer, weil sie die Hyperscaler an ihren Stärken angreift. Kein öffentlicher Investitionsbetrag hat bislang einen europäischen Akteur hervorgebracht, der auf dem generalistischen Terrain der Amerikaner konkurrenzfähig wäre.
Wenn ein gezieltes Projekt darauf abzielt, eine spezialisierte Infrastruktur für Anwendungen zu bieten, die Hyperscaler nicht gut oder gar nicht bedienen, verfolgt es eine Ergänzungsstrategie. Es beansprucht nicht, AWS für den elektronischen Handel eines Schweizer KMU zu ersetzen, ein Terrain, auf dem die Amerikaner wettbewerbsfähig sind und auf dem Souveränität für den Kunden zweitrangig ist. Es zielt auf Terrains, auf denen Souveränität nicht verhandelbar ist und auf denen der Markt zu klein ist, um Hyperscaler zu interessieren: medizinische Daten unter Schweizer Recht, Steuerdaten öffentlicher Verwaltungen, Sprachkorpora regionaler Sprachen, spezialisiertes Hosting für die akademische Forschung. Auf diesen Terrains beruht die Rentabilität nicht auf Preiswettbewerb gegenüber den Hyperscalern; sie beruht auf gebundener Nutzung, auf dem rechtlichen Wert der Souveränität und auf der Besonderheit der erbrachten Leistung.
Diese Unterscheidung erklärt, warum Gaia-X stagniert und warum der Swiss Government Cloud vorankommt. Der SGC beansprucht nicht, AWS für die Schweizer Privatwirtschaft zu ersetzen, er schließt sich das ausdrücklich selbst aus, und die parlamentarische Debatte hat das wiederholt bekräftigt. Er bedient einen präzisen Bereich, definiert durch die öffentliche Natur der Daten, die er beherbergt, und durch das damit verbundene rechtliche Souveränitätserfordernis. Gerade weil er diese Spezialisierung annimmt, ist er tragfähig. Der Bund spielt nicht dasselbe Spiel wie die Hyperscaler; er spielt ein anderes Spiel, auf einem Terrain, das jene nicht wirklich begehren.
Für einen Kanton wie das Wallis muss dieselbe Logik gelten. Ein regionales Infrastrukturprojekt, das seinen Unternehmen eine generalistische Alternative zu den kommerziellen Cloud-Diensten bieten wollte, wäre zum Scheitern verurteilt, durch denselben Mechanismus, der die europäischen Ambitionen hat scheitern lassen. Ein auf territorialspezifische Anwendungen ausgerichtetes, gezieltes Projekt hingegen ist vertretbar, dort, wo rechtliche Souveränität nicht verhandelbar ist oder wo die kulturelle, sprachliche oder branchenspezifische Eigenheit das Angebot für globale Akteure uninteressant macht. Vorausgesetzt, man akzeptiert, dass es nicht dasselbe Spiel spielt wie die Hyperscaler, und dass es das auch nicht vorgibt.
Diese Klärung der Natur des Projekts, mehr noch als jene seiner Größenordnung, unterscheidet eine realistische digitale Souveränitätspolitik von einer bloßen Absichtsbekundung.
Was der Swiss Government Cloud möglich macht, und was nicht
Noch ein paar Worte zum SGC, denn dieses Projekt strukturiert für das kommende Jahrzehnt die Schweizer Landschaft der digitalen Souveränität, und es ist zugleich nützlich und unzureichend für das, was ein Kanton wie das Wallis anstrebt.
Nützlich, weil er der Kantonsverwaltung und den Gemeinden eine glaubwürdige Alternative zu ausländischen Lösungen für ihre internen Dienste bieten wird. Eine Walliser Gemeinde, die ihre Dokumentenverwaltung heute bei einem amerikanischen Dienst hostet, wird morgen auf eine souveräne Bundesinfrastruktur wechseln können. Das ist ein objektiver Fortschritt, und der Kanton wird gut daran tun, sich aktiv zu positionieren, um diese Möglichkeiten zu nutzen, sobald sie verfügbar sind. Der SGC sendet zudem ein wichtiges politisches Signal: Der Bund erkennt an, dass digitale Souveränität kein Schlagwort, sondern eine bezifferte, geplante, vor den Räten verteidigte Investition ist. Dieses Signal verändert das Klima, in dem Kantone über ihre eigenen Infrastrukturen entscheiden.
Unzureichend, weil der SGC für die Bundes-, Kantons- und Gemeindeverwaltungen dimensioniert ist, nicht für die Privatwirtschaft. Ein Walliser Treuhandbüro, eine Anwaltskanzlei, ein Arzt, ein Industrie-KMU werden dort ihre Datenverarbeitung nicht hosten können. Doch gerade in der Privatwirtschaft, das haben wir im vorangegangenen Kapitel gesehen, entscheidet sich der größte Teil der praktischen Souveränität. Der SGC löst vielleicht ein Drittel der Frage. Er überlässt die anderen zwei Drittel dem Ermessen der Wirtschaftsakteure und den Schweizer kommerziellen Anbietern, die ihnen Alternativen vorschlagen können: Infomaniak, Exoscale, Swisscom und einige andere. Diese Anbieter sind in ihrem Fach anerkannt, sie zahlen Steuern in der Schweiz, sie operieren unter Schweizer Recht, doch sie bleiben klein gegenüber den Hyperscalern, und ihre Angebote decken nicht alle Bedürfnisse ab. Bei bestimmten Segmenten, generative KI im großen Maßstab, wissenschaftliches Hochleistungsrechnen, gibt es bislang keine Schweizer Alternative auf der Höhe des Stands der Technik.
Diese Lage ist kein Scheitern, sie ist eine Tatsache. Europäische Gebiete, die das Gegenteil behaupten, belügen sich selbst oder bereiten sich auf kostspielige Enttäuschungen vor. Realismus verlangt, die Grenzen anzuerkennen, um innerhalb der tatsächlichen Handlungsspielräume besser arbeiten zu können.
Die Frage des kantonalen Rechenzentrums
Bleibt die Frage, die in der Walliser Debatte häufig aufgeworfen wird, nach einem souveränen Rechenzentrum auf Walliser Ebene. Dies ist Gelegenheit, klar darauf zu antworten, indem man die Dinge in ihre richtige Reihenfolge bringt.
Ein regionales Rechenzentrum kleiner oder mittlerer Größe ist im Wallis technisch möglich. Die Zutaten sind vorhanden: reichlich vorhandene, dekarbonisierte Wasserkraft, ein für passive Kühlung günstiges Alpenklima, verfügbares Bauland, kompetente regionale öffentliche Betreiber, darunter Genedis, sowie die rechtliche Fähigkeit der Bourgeoisies, langfristige Grundstücksprojekte zu tragen — die Bourgeoisie ist im Wallis eine alte bürgerliche Gemeindekörperschaft mit eigenem Grundbesitz und eigener Rechtspersönlichkeit, getrennt von der politischen Gemeinde. Kein strukturelles Hindernis steht der Verwirklichung eines solchen Projekts entgegen.
Die Frage ist also nicht, ob es möglich ist, sondern ob es sinnvoll ist, und für wen. Auf diese Frage lautet meine ehrliche Antwort: Ja, unter präzisen Bedingungen, und zwar genau unter der Bedingung, einer Ergänzungs- statt einer Substitutionsstrategie zu folgen, wie soeben dargelegt.
Ein generalistisches kantonales Rechenzentrum, das mit den Schweizer kommerziellen Anbietern auf dem offenen Markt konkurrieren wollte, wäre wirtschaftlich schwer zu rechtfertigen. Die Standardanwendungen sind bereits durch Infomaniak, Exoscale, Swisscom und ihresgleichen abgedeckt, zu wettbewerbsfähigen Kosten und mit zufriedenstellender Servicequalität. Zig Millionen öffentlicher Franken zu investieren, um einen redundanten Dienst zu schaffen, ergibt kaum Sinn.
Ein spezialisierter Knoten hingegen kann unter präzisen Bedingungen sinnvoll sein. Wenn die Anwendungen wirklich territorialspezifisch sind, Widerstandsfähigkeit gegenüber winterlichen Stromausfällen, Verarbeitung Walliser Gesundheitsdaten unter verstärktem kantonalem Recht, Hosting von KI-Modellen, die auf Walliserdeutsch und dem frankoprovenzalischen Dialekt des Wallis trainiert wurden, digitale Archivierung des bei der Unesco eingetragenen immateriellen Kulturerbes, wissenschaftliches Rechnen für die Bedürfnisse der kantonalen Hochschulen, dann kann ein gezieltes Projekt seine Rentabilität gerade in der Besonderheit seiner Anwendungen finden. Es spielt nicht gegen die Hyperscaler; es besetzt ein Terrain, das jene nicht besetzen.
Das Szenario, das mir auf zehn Jahre gesehen am vertretbarsten erscheint, ist nicht das eines großen kantonalen Vorzeige-Rechenzentrums, sondern das einer Kombination mehrerer gezielter Maßnahmen. Zunächst eine Koordination, damit Gemeinden, Kantonsverwaltung und öffentliche Institutionen ihre vorrangigen Dienste auf den SGC migrieren, sobald er verfügbar ist. Sodann eine bewusst eingegangene Partnerschaft mit den Schweizer kommerziellen Anbietern, Genedis für die regionale Dimension, Infomaniak oder Vergleichbares für die nationale Dimension, um die privaten Akteure zu souveränen Lösungen zu lenken, die mit ihren Bedürfnissen vereinbar sind. Und ein oder zwei gezielte Projekte spezialisierter regionaler Infrastruktur, von Beginn an als Ergänzung zu den nationalen Vorrichtungen konzipiert und nicht als deren Konkurrenz, vorausgesetzt, eine rigorose Analyse belegt vorab ihre Relevanz.
Dieser Ansatz ist weniger spektakulär als ein großes kantonales Rechenzentrum. Er ist wahrscheinlich nützlicher.
Energie, Klima und Rechenleistung
Bleibt eine Frage zu behandeln, die dieser Essay bislang umgangen hat und der man nicht länger ausweichen kann: die der energetischen Kosten künstlicher Intelligenz. Die Frage ist in der internationalen öffentlichen Debatte zentral geworden, und ein zukunftsgerichteter Essay über das Verhältnis von KI und Territorium, der sie nicht ernst nähme, ließe seine Leserschaft zu Recht ratlos zurück.
Die Größenordnungen sind alarmierend. Das Training eines großen zeitgenössischen Sprachmodells verbraucht das Äquivalent mehrerer hundert europäischer Haushalte über ein Jahr. Die Inferenz, die alltägliche Nutzung der Modelle durch ihre Anwenderinnen und Anwender, verbraucht pro Anfrage weniger, macht aber, hochgerechnet auf Hunderte Millionen Nutzer, bereits einen messbaren Anteil des weltweiten Stromverbrauchs aus. Die Prognosen für die nächsten drei Jahre weisen darauf hin, dass die der KI gewidmeten Rechenzentren allein so viel verbrauchen könnten wie manche mittelgroße westeuropäische Länder. Diese Entwicklung ist so nicht tragfähig. Sie wird, während sie sich entfaltet, scharfe politische Fragen zur Verteilung der Stromressource zwischen KI, dem klimatischen Wandel anderer Sektoren und den häuslichen Grundbedürfnissen aufwerfen.
In dieser Hinsicht hat das Wallis eine Position, die nur wenige europäische Gebiete für sich beanspruchen können. Seine Wasserkraft, im schweizerischen Maßstab reichlich vorhanden, erzeugt dekarbonisierten Strom zu wettbewerbsfähigen Grenzkosten. Diese Ressource, die im zwanzigsten Jahrhundert das industrielle Vermögen des Kantons begründete, Aluminiumhütten, Oberwalliser Chemie, später die Pharmaindustrie, könnte in der digitalen Transition eine ähnliche Rolle spielen wie einst in der industriellen Transition. Hosting dekarbonisierter Hochleistungsrechnung, Partnerschaften mit europäischen Betreibern, die ihre Infrastruktur dekarbonisieren wollen, Zusammenarbeit mit den Walliser Forschungsinstitutionen bei rechenintensiven KI-Anwendungen: alles Ansätze, die eine ernsthafte Prüfung verdienen und die bislang nicht im Maß dieser Chance untersucht wurden.
Diese Chance darf jedoch nicht naiv gelesen werden. Die Walliser Wasserkraft ist nicht unbegrenzt ausbaufähig, die meisten großen Standorte sind bereits erschlossen, und die Konzessionen der großen Wasserkraftwerke laufen in den kommenden Jahren unter politischen Bedingungen aus, die nicht vollständig in kantonaler Hand liegen. Einen erheblichen Teil dieser Ressource der KI zuzuweisen hätte Opportunitätskosten gegenüber anderen Nutzungen: Dekarbonisierung des Verkehrs, der Heizung, der bestehenden Industrie. Der Kanton kann nicht alles mit demselben Wasser tun. Er wird abwägen müssen.
Diese Abwägung betrifft Entscheidungen, die über den Rahmen dieses Essays hinausgehen. Doch zwei Grundsätze erscheinen mir vertretbar. Erstens, dass jedes im Kanton aufgenommene KI-Infrastrukturprojekt in Einklang mit den lokalen Erzeugungs- und Verteilungskapazitäten dimensioniert wird und von seiner Konzeption an die langfristigen klimatischen Zwänge einbezieht. Zweitens, dass die Abwägungsentscheidungen explizit und öffentlich getroffen werden: dass man sagt, warum man sich entscheidet, im Rahmen der verfügbaren dekarbonisierten Kilowattstunden, einen bestimmten Anteil der KI und einen bestimmten Anteil anderen Nutzungen zu widmen. Die Transparenz der Abwägung ist demokratisch ebenso wichtig wie ihr Inhalt. Die Walliser Bourgeoisies wissen seit langem, dass endliche Ressourcen nach klaren, transparenten und revidierbaren Regeln verteilt werden. Die Grammatik des bisse, jenes traditionellen Walliser Bewässerungskanals, der Wasser über weite Strecken zu den Feldern führt, kann auch hier dienen.
Bleibt, weiter gefasst, das Verhältnis zwischen digitaler und klimatischer Transition. Beide stehen sich nicht von Natur aus entgegen, treten aber in Spannung, sobald sich die materiellen Ressourcen, Energie, seltene Erden, Kühlwasser, überschneiden. Das Wallis, das in beide Transitionen zugleich eingebunden ist, hat vielleicht die Chance, ihr Zusammenspiel früher und ernsthafter zu durchdenken als weniger exponierte Gebiete. Dies ist eine der intellektuellen Baustellen, die die kantonalen Hochschulen und die Verwaltungen ernst nehmen sollten. Sie eignet sich nicht für mediale Ankündigungen, entscheidet aber darüber, was im folgenden Jahrzehnt möglich sein wird oder nicht.
Die oft vergessene Software-Souveränität
Eine Dimension der digitalen Souveränität wird in der öffentlichen Debatte regelmäßig vernachlässigt, obwohl sie noch strukturbildender ist als die Infrastruktur: die Software-Souveränität.
Eine souveräne Cloud-Infrastruktur zu bauen ist nützlich. Sie mit proprietärer amerikanischer Software zu füllen, die ihre Formate, ihre Schnittstellen und ihre Nutzungsbedingungen aufzwingt, ist es weniger. Die parlamentarische Debatte der Schweiz über den SGC hat diese Frage ausdrücklich anerkannt: Die Räte haben verlangt, dass das Projekt Open-Source-Software und Anbieter mit Sitz in der Schweiz bevorzugt. Das ist ein wichtiges Signal. Doch die Baustelle ist gewaltig und geht weit über den SGC allein hinaus.
Für einen Kanton entsteht Software-Souveränität durch konkrete und scheinbar bescheidene Entscheidungen. Offene Formate in den Kantons- und Gemeindeverwaltungen bevorzugen. In die Weiterbildung der Mitarbeitenden zu Open-Source-Alternativen der üblichen proprietären Werkzeuge investieren. Schweizer Softwareanbieter unterstützen, die, ohne mit Microsoft oder Google auf dem gesamten Spektrum zu konkurrieren, auf präzisen Segmenten glaubwürdige Alternativen bieten. Die technischen Entscheidungen der Kantonsverwaltung dokumentieren, damit sie reversibel und überprüfbar bleiben.
Keine dieser Entscheidungen schafft es in die Schlagzeilen. Über zehn Jahre summiert bauen sie eine reale Software-Souveränität auf, die den Kanton weniger abhängig macht von Akteuren, deren geschäftliche Entwicklung nicht in seiner Kontrolle liegt. Sie haben zudem einen nützlichen Nebeneffekt: Sie unterstützen die Schweizer Softwarebranche, die, im Wallis wie anderswo, ein Bereich bleibt, in dem lokale Kompetenzen wettbewerbsfähig sind, öffentliche Aufträge aber nicht immer folgen.
Die Datensouveränität, die alles verändert
Über Infrastruktur und Software hinaus gibt es die Frage der Daten selbst. Hier, meines Erachtens, gewinnt Souveränität für einen Kanton ihren vollen Sinn.
Die Daten, die ein Gebiet produziert, Verwaltungs-, Gesundheits-, Wirtschafts-, Umwelt- und Kulturdaten, bilden ein Erbe ohne materielles Äquivalent. Haben diese Daten das Gebiet erst verlassen, sind sie schwer zurückzuholen. Sind sie erst in die Lernprozesse globaler Modelle eingeflossen, dienen sie dem Training von Werkzeugen, deren Nutzung der Kanton nicht mehr kontrolliert. Werden sie erst unter ausländischer Rechtshoheit gehostet, sind sie für Behörden zugänglich, deren Interessen nicht notwendigerweise mit denen der Schweiz übereinstimmen.
Diese Frage hat nichts Symbolisches: Sie ist rechtlicher, wirtschaftlicher und strategischer Natur. Das nDSG legt Grundsätze fest, an die sich die Walliser Akteure halten müssen, und diese Grundsätze allein rechtfertigen schon bestimmte Hosting-Entscheidungen. Doch über die regulatorische Konformität hinaus stellt sich die Frage des Erbes: Was will der Kanton von der digitalen Spur seiner Tätigkeit bewahren, und wie will er deren Nutzung in zehn, zwanzig, fünfzig Jahren steuern?
Diese Frage lässt sich nicht durch eine einzige große Politik regeln. Sie wird durch eine Reihe sektoraler Entscheidungen gelöst, die zusammen eine kohärente Haltung ergeben. Medizinische Daten auf Schweizer Infrastrukturen, das wurde bereits gesagt. Steuer- und Verwaltungsdaten auf dem SGC, sobald er verfügbar ist. Wissenschaftliche Daten, die an den kantonalen Hochschulen entstehen, auf offenen und überprüfbaren Plattformen. Kulturelle Erbdaten, Tonarchive, Sprachkorpora, Kulturinventare, auf regionalen öffentlichen Infrastrukturen, die ausdrücklich ihrer Bewahrung gewidmet sind. Keine dieser Entscheidungen ist revolutionär. Ihre Summe macht auf zehn Jahre den Unterschied zwischen einem Kanton, der sein digitales Erbe kontrolliert, und einem Kanton, der es hat entgleiten lassen.
Ein Programm im Maßstab des Kantons
Das realistische und vertretbare Programm für das Wallis der kommenden zehn Jahre scheint mir in vier Achsen zu bestehen. Es enthält kein großes Vorzeigeprojekt, weil sich das Wesentliche, wie gezeigt, nicht auf dieser Ebene entscheidet.
Die souveränen Bundeskapazitäten voll nutzen, sobald sie verfügbar werden. Die kantonalen und kommunalen Verwaltungsdienste auf den SGC migrieren, an den Bundesarbeiten mitwirken, die die Souveränitätsstandards festlegen, und dort die Interessen eines zerstreuten, mehrsprachigen und alpinen Kantons verteidigen, dessen Bedürfnisse nicht genau jenen von Bern, Zürich oder Genf entsprechen.
Die regionale Privatwirtschaft, insbesondere die akademischen Berufe, mit souveränen Infrastrukturen und an ihre Realitäten angepassten Werkzeugen ausstatten. Die Privatwirtschaft hat keinen Zugang zum SGC: andere Vorrichtungen, Partnerschaften mit Schweizer Anbietern, branchenweite Zusammenschlüsse, gezielte öffentliche Unterstützung, müssen sie bei ihren eigenen Entscheidungen begleiten.
Die spezialisierten Infrastrukturen aufbauen, die auf regionaler Ebene Sinn ergeben, und nur diese. Der Kanton kann einige gezielte Projekte tragen, typischerweise einen Hosting-Knoten für Anwendungen, bei denen die Walliser Besonderheit stark ausgeprägt ist (Gesundheitsversorgung im Gebirge, Regionalsprachen, digitalisiertes immaterielles Kulturerbe), gedacht als Ergänzung zum SGC, nicht als dessen Konkurrenz.
Geduldig in Software-Souveränität und Datenverwaltung investieren. Dies ist die am wenigsten sichtbare, aber vermutlich langfristig strukturbildendste Dimension: offene Formate bei öffentlichen Beschaffungen bevorzugen, Systeme so dokumentieren, dass sie reversibel bleiben, Daten auf überprüfbaren Infrastrukturen archivieren, Schweizer Anbieter auf präzisen Segmenten unterstützen.
Keine dieser Achsen lässt träumen. Zusammengenommen zeichnen sie eine realistische und erreichbare digitale Souveränitätspolitik, im Maßstab eines Kantons, der weder Bern noch Zürich noch Genf ist, der aber etwas zu schützen und etwas aufzubauen hat. Auf zehn Jahre wird sie die praktische Wirkung entfalten, die man von einer echten Politik erwartet: den Handlungsspielraum des Kantons in einer Welt zu bewahren, in der sich digitale Weichenstellungen oft schließen, ohne dass man es bemerkt.
Ein letztes Wort zum Realismus
Ich schließe dieses Kapitel mit einer Feststellung, die manche Leserinnen und Leser enttäuschend, andere beruhigend finden werden: Es gibt bislang keine formalisierte kantonale Strategie zur digitalen Souveränität im Wallis. Es gibt Bausteine, sektorale Entscheidungen, gute Praktiken, kompetente Anbieter, ein reales politisches Bewusstsein in manchen Dienststellen. Aber es gibt keine ausgearbeitete Doktrin, und es gibt keinen Fahrplan. Das lässt sich als Rückstand lesen; es lässt sich auch als Chance lesen, denn Gebiete, die ihre Haltung am frühesten formalisieren, ziehen daraus oft einen dauerhaften Vorteil. Das Wallis kann diese Doktrin und diesen Fahrplan binnen ein oder zwei Jahren verfassen, wenn es sich dazu entscheidet. Der Moment dafür ist wahrscheinlich günstig: früh genug, um sich nützlich in die laufenden Bundesvorhaben einzubringen, spät genug, um von deren Erkenntnissen zu profitieren.
Diese Doktrin wird die konkreten Entscheidungen nicht ersetzen. Aber sie wird ihnen einen Rahmen, eine Kohärenz und eine Richtung geben. Und genau das fehlt heute einer Debatte am meisten, die sich rührt, ohne voranzukommen.
Die französische Fassung ist massgebend.