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Anwalt
Anwalt im Wallis — was sich bis 2030 ändert
7 Min. Lesezeit · 55 % der Aufgaben automatisierbar, 100 % des Berufs im Wandel
Die typische Walliser Kanzlei ist klein, regional, generalistisch; sie lebt von verrechneten Stunden. Die KI wird nicht an ihrer Stelle plädieren: Sie wird die Stunden aushöhlen, die sie bisher finanzierten, und den Wert dorthin verschieben, was der Anwalt nie wirklich zu verrechnen wusste — die Strategie und das Urteilsvermögen.
Der Beruf heute
Der Walliser Anwaltsstand ähnelt dem Wirtschaftsgefüge, dem er dient: Kanzleien mit zwei bis fünf Anwältinnen und Anwälten, aus Notwendigkeit generalistisch, verteilt über die Städte des Talgrunds, tätig für KMU, Privatpersonen, Gemeinden und bourgeoisies, in den beiden Kantonssprachen. Man bearbeitet den Mietvertrag und die Scheidung am Morgen, das Baurecht am Nachmittag. Die enge Spezialisierung bleibt die Ausnahme.
Der Alltag einer Kanzlei deckt ein breites Spektrum ab:
- Beratung: Erstgespräche, Rechtsgutachten, Streitvermeidung
- Prozessführung: Rechtsschriften, Verhandlungen vor den Bezirksgerichten und dem Kantonsgericht, Beschwerden ans Bundesgericht
- Vertragsredaktion: Verträge, Vereinbarungen, Statuten, Testamente, Vergleiche
- Rechtsrecherche: eidgenössische und kantonale Rechtsprechung, Doktrin, Verwaltungspraxis
- Verfahren: Fristen, Zustellungen, Beweismittelverzeichnisse, Korrespondenz mit Behörden und Berufskolleginnen und -kollegen
- Verhandlung: aussergerichtliche Vergleiche, Gespräche, Mediationen
- Kanzleileben: Verrechnung nach Zeitaufwand, Stundenrapporte, Ausbildung der Praktikantinnen und Praktikanten
Ein erheblicher Teil der verrechneten Stunden entsteht aus Zwischenaufgaben: Recherche, erste Redaktionen, Dossierzusammenfassungen. Kapitel 10 beschreibt deren Erosion über fünf bis zehn Jahre; der Anwaltsstand ist dafür ein Lehrbeispiel.
Was die KI vorbereitet
Die Rechtsrecherche. Was Stunden beanspruchte — das Durchforsten der BGE, der veröffentlichten kantonalen Rechtsprechung, der Doktrin — wird zu Minuten, mit argumentativ aufbereiteten Zusammenfassungen und Belegstellen. Die Gegenleistung ist absolut: Jede Referenz muss an der Quelle geprüft werden. Eine halluzinierte Rechtsprechung, in einer Rechtsschrift zitiert, stellt ein Berufsversehen dar, und ausländische Gerichte haben bereits Berufskolleginnen und -kollegen für erfundene, unverändert eingereichte Urteile sanktioniert. Die Verifikation wird zu einem eigenständigen professionellen Akt, ebenso verrechenbar wie jeder andere.
Die vorformulierte Redaktion. Standardverträge, Verfahrensschreiben, Musterverträge, erste Fassungen von Rechtsschriften: aus dem Dossier und den Vorlagen der Kanzlei vorbereitet, gegengelesen und von der verantwortlichen Anwältin oder dem verantwortlichen Anwalt unterzeichnet. Die Unterschrift behält ihr volles Gewicht. Sie ist es, wofür der Kunde bezahlt, mitsamt der Verantwortung, die damit einhergeht.
Die Wirtschaft der Kanzlei. Hier spielt sich der eigentliche Umbruch ab. Wenn sich Recherche und Erstredaktion verdichten, verdichten sich die Stunden, die sie verrechneten, mit ihnen. Die Kanzlei, die Zeit verkauft, sieht ihre Bemessungsgrundlage schmelzen; jene, die Ergebnisse verkauft (einen erzielten Vergleich, ein abgewendetes Risiko, eine ohne Zerwürfnis geregelte Erbschaft), verwandelt den Produktivitätsgewinn in Marge oder Volumen. Der Übergang vom Stundentarif zur Pauschale wird zu einer Überlebensentscheidung, zu treffen im von Kapitel 10 gesetzten Zeithorizont: fünf bis zehn Jahre.
Der Zugang zu komplexen Dossiers. Die Bewegung wirkt auch als Eroberung. Ein schwerer Baurechtsstreit, ein Dossier zum öffentlichen Beschaffungswesen, eine Restrukturierung: Gestern zog das Walliser KMU los, um eine grosse Genfersee- oder Zürcher Kanzlei zu suchen. Eine gut ausgerüstete kleine Regionalkanzlei kann diese Dossiers heute mit vergleichbarer Recherchetiefe bearbeiten und dabei die Kenntnis der kantonalen Praxis, der Gerichte und des Terrains hinzufügen, die sich nicht importieren lässt.
Mandatsdaten: die Voraussetzung
Der Anwalt untersteht vollumfänglich dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB, dessen Verletzung eine auf Antrag verfolgte Straftat darstellt. Ein Kundendossier in ein Werkzeug für den Massenmarkt einzuspeisen, dessen Server, Gerichtsbarkeit und Trainingspraxis jeglicher Kontrolle entzogen sind, setzt dieser Verletzung aus. Drei Anforderungen vor jedem Einsatz: Werkzeuge, die unter Schweizer Recht betrieben werden oder gleichwertige vertragliche Garantien bieten (Hosting, dokumentierte Unterauftragsvergabe, keine Wiederverwendung der Daten fürs Training); die Einhaltung des nDSG, in Kraft seit dem 1. September 2023, für die Daten der Kundschaft ebenso wie der Gegenparteien; eine klare Information der Kundschaft darüber, was, wo und womit bearbeitet wird. Die praktische Souveränität aus Kapitel 10 nimmt hier ihre klarste Gestalt an: Für den Berufsstand, der die Geheimnisse anderer verwahrt, ist die Gerichtsbarkeit der Werkzeuge eine Frage der Standesregeln.
Was im Urteilsvermögen an Gewicht gewinnt
Die haftungsrelevante Verifikation. Eine generierte Recherche oder Rechtsschrift mit dem Blick dessen gegenlesen, der sie unterschreiben wird: jede Referenz kontrollieren, das erfundene Urteil aufspüren, das echte, aber aus dem Zusammenhang gerissene Urteil, das plausible und dennoch falsche Argument. Diese Kompetenz unterscheidet sich von der Recherche selbst. Sie wird zu einem der ersten Handgriffe, die man Praktikantinnen und Praktikanten beibringt.
Die Strategie. Vergleichen oder plädieren, jetzt handeln oder die Frist verstreichen lassen, Rückstellungen bilden oder bestreiten: Diese Abwägungen verbinden das Recht mit der Kenntnis der Gerichte, der Gegenpartei und der Fähigkeit der Kundschaft, ein dreijähriges Verfahren durchzustehen. Die KI beleuchtet die Szenarien; der Anwalt wählt jenes, das er umsetzt, und trägt dafür die Verantwortung.
Das Plädoyer und die Verhandlung. Die Verhandlung, die Konfrontation, das Gegenübertreten bleiben vollständig menschliche Übungen: eine Richterin überzeugen, den Moment spüren, in dem die Gegenpartei zum Nachgeben bereit ist, das Angebot formulieren, das die Blockade löst. Nichts davon läuft über eine Tastatur.
Die Vertrauensbeziehung. Scheidung, Erbschaft, Streit zwischen Gesellschaftern: Die Kundschaft kommt mit einem juristischen Problem, das in eine menschliche Geschichte eingebettet ist. Zuhören, einordnen, mitunter von dem Verfahren abraten, das die Kundschaft verlangt: Der Rat, auf einen gewinnbaren, aber zerstörerischen Prozess zu verzichten, zählt zu den wertvollsten Akten des Berufs — und zu den unsichtbarsten in einem Stundenrapport.
Die Ausbildung des Nachwuchses. Die Aufgaben, an denen ein Praktikant den Beruf erlernte (Recherchen, erste Rechtsschriften, Zusammenfassungen), sind genau jene, die sich verdichten. Zu entscheiden, was eine junge Juristin noch von Hand tun soll, um zu lernen, wird zu einer ausdrücklichen pädagogischen Entscheidung der Ausbildungsverantwortlichen. Diese Frage stellte sich bisher noch nie in dieser Form.
Wer behält das letzte Wort?
| Die KI schlägt vor | Der Anwalt beurteilt | Die Kanzlei übernimmt die Verantwortung |
|---|---|---|
| Eine Zusammenfassung der Rechtsprechung mit Referenzen und strukturierter Argumentation | Ob jedes Urteil existiert, auf den konkreten Fall anwendbar ist und wirklich das aussagt, was die Zusammenfassung ihm entnimmt | Die Berufsverantwortung für jede eingereichte Rechtsschrift |
| Einen Vertragsentwurf gemäss den Vorlagen der Kanzlei | Die Klauseln, die diese Kundschaft in dieser Transaktion tatsächlich schützen, angesichts der kantonalen Praxis | Die Folgen des Vertrags, mitunter Jahrzehnte später |
| Drei durchgerechnete Szenarien für einen Rechtsstreit (Vergleich, Verfahren, Verzicht) | Welches den tatsächlichen Stärken des Dossiers entspricht und was die Kundschaft finanziell und menschlich tragen kann | Der erteilte Rat und die langfristige Beziehung zur Kundschaft |
| Einen Entwurf einer festen, argumentativ untermauerten Antwort an die Gegenpartei | Ob die Festigkeit der Verhandlung dient oder sie blockiert, in Kenntnis des Berufskollegen auf der Gegenseite | Das Klima des Verfahrens und das Ansehen der Kanzlei beim Anwaltsstand |
Zusammengesetzte Illustration. Eine generalistische Kanzlei mit drei Anwältinnen und Anwälten übernimmt einen Baurechtsstreit, den die Kundschaft eigentlich einer grossen ausserkantonalen Kanzlei zugedacht hatte. Die assistierte Recherche arbeitet innerhalb von zwei Tagen eine auf der jüngeren kantonalen Rechtsprechung gestützte Argumentationslinie heraus; die Partnerin prüft jede Referenz und verwirft eine davon, plausibel, aber aus einem unanwendbaren Zusammenhang gerissen. Es bleibt die eigentliche Entscheidung: plädieren oder vergleichen. Sie kennt das gegnerische Unternehmen, dessen Auftragsbuch, dessen Bedürfnis, den Streit vor dem Winter beizulegen, und schlägt einen Vergleich vor, den das juristische Dossier allein nicht nahegelegt hätte. Der Fall wird innert drei Monaten geregelt. (Fiktive, zusammengesetzte Situation; bei der Inkarnationsphase durch einen realen Fall zu ersetzen.)
Stellenprofil 2030
Drei Kompetenzen werden zu jenen des Anwaltspatents hinzukommen.
Die erste ist die haftungsrelevante Quellenverifikation: die erzeugten Referenzen systematisch kontrollieren, nachverfolgen, was wie geprüft wurde, und aus dieser Disziplin einen Auftrittsvorteil machen (die Kanzlei, die ihre Verifikation dokumentiert, plädiert mit mehr Sicherheit als jene, die blind zitiert).
Die zweite ist die wirtschaftliche Steuerung des Dossiers: Pauschal- oder Erfolgsangebote erstellen, ein Dossier in Szenarien bewerten, der Kundschaft erklären, wofür sie bezahlt, wenn sich die Recherche nicht mehr in Stunden bemisst. Die Verrechnung wird zu einer eigenständigen Kompetenz, gleichrangig mit dem Verfahrensrecht.
Die dritte ist die Governance des ausgerüsteten Berufsgeheimnisses: die Werkzeuge der Kanzlei im Hinblick auf Art. 321 StGB und das nDSG auswählen, konfigurieren und kontrollieren, die Datenflüsse dokumentieren, die Kundschaft informieren. In einer kleinen Struktur ohne IT-Verantwortliche fällt diese Aufgabe namentlich einem Partner oder einer Partnerin zu.
Die territoriale Verankerung
Der Erhalt eines dichten regionalen Anwaltsstands ist eine Frage des Zugangs zum Recht. Das KMU im Tal, die Gemeinde, die Familie, die eine Erbschaft regelt, finden in weniger als einer Stunde eine Beratung, die die kantonale Praxis, die Bezirksgerichte und das lokale Gefüge kennt, in beiden Kantonssprachen. Die Erosion der Zwischenaufgaben bedroht zuerst jene Kanzleien, die von ihnen lebten; der Wettbewerbsumschwung bietet denselben Kanzleien die Möglichkeit, komplexe Dossiers im Kanton zu halten, die ihn gestern noch verliessen. Zwischen diesen beiden Verläufen wird der Unterschied an der Ausrüstung, am Verrechnungsmodell und an der Ausbildung liegen. Nichts, was von der Grösse abhängt.
Was die Entscheidungsträger jetzt tun müssen
Für einen Kanzleipartner
Bis Ende 2026 den Anteil der verrechneten Stunden messen, der auf Recherche und Standardredaktion beruht, und anschliessend eine Dreijahres-Verrechnungstrajektorie festlegen. Parallel dazu eine schriftliche Verifikationsregel einführen (wer kontrolliert was, mit welcher Nachvollziehbarkeit) und Werkzeuge wählen, die mit Art. 321 StGB vereinbar sind: Diese beiden Vorhaben schützen die Verantwortung der Kanzlei, während sich ihr Geschäftsmodell wandelt.
Für den Walliser Anwaltsverband
Kantonale Leitlinien zum Einsatz generativer Werkzeuge erlassen: Bedingungen der Vereinbarkeit mit dem Berufsgeheimnis, Informationspflicht gegenüber der Kundschaft, Verantwortung für generierte Inhalte. Und einen Anwaltsparcours im Alpinen Campus tragen (das im Aktionsplan PA-I1 vorgeschlagene kantonale Ausbildungsangebot), mit Fallübungen anhand fiktiver Dossiers: Die gebündelte Lernkurve kostet weniger als zehn individuelle Fehler vor der Aufsichtsbehörde.
Für die kantonale Anwaltsaufsichtsbehörde und die Gerichte
Früh veröffentlichen, was erwartet wird: was eine mit KI vorbereitete Rechtsschrift einhalten muss, wie die Sorgfaltspflicht der Verifikation beurteilt wird, welche Praktiken eine Verletzung des Berufsgeheimnisses darstellen würden. Eine im Voraus angekündigte Praxis erspart dem Anwaltsstand die erlittene Disziplinarrechtsprechung und gibt ihm die nötige Sicherheit, sich auszurüsten, ohne die erste Sanktion abzuwarten.
Jérôme Deshaie ist Gründer von MCVA Consulting SA, einer auf die KI-Transformation von Organisationen im Wallis spezialisierten Agentur, und Autor von Bisse Cognitif.
Die französische Fassung ist massgebend.